Algemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Chalet Zur Rose Berwang

Es ist ratsam, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie buchen. Hier finden Sie Ihre Rechte und Pflichten (Mieter) und der Chalet Zur Rose Berwang (Vermieter) für die Wohnungen Nelke, Frauenschuh, Alpenlillie, Zyklame und Alpenrose

1. Reservierung

1.1 Für alle unsere Reservierungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen und wenn sie schriftlich von Chalet Zur Rose bestätigt wurden, möglich.

1.2 Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen durch sich selbst und alle Mitreisenden, die sich aus der Reservierungsbestätigung ergeben.

1.3 Wir bearbeiten Reservierungsanfragen nur von Personen, die achtzehn (18) Jahre oder älter sind. Reservierungen von Personen unter diesem Alter sind ebenfalls ungültig.

2. Reservierungsauftrag und Zahlung

2.1 Jeder Reservierungsauftrag wird von Chalet Zur Rose Berwang per E‑Mail mit einer Reservierungsbestätigung bestätigt.

2.2 Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung muss eine Anzahlung von 35 % der gesamten Reisekosten (nachfolgend gemeinsam „Mietkosten“) geleistet werden. Der Restbetrag der Mietkosten muss spätestens vier Wochen vor Ankunftsdatum bezahlt sein. Bei einer Reservierung weniger als vier Wochen vor Ankunftsdatum muss der gesamte Mietbetrag sofort gezahlt werden.

2.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Chalet Zur Rose Berwang berechtigt, die reservierte Unterkunft zu stornieren. Die Stornierungsbedingungen gelten dann (unverändert).

3. Stornierung durch Mieter

3.1 Die Stornierung muss per E‑Mail an Chalet Zur Rose Berwang mitgeteilt werden. Nach Erhalt der Stornierung sendet Chalet Zur Rose Berwang Ihnen eine Stornierungsbestätigung/-Rechnung.

3.2 Bei Stornierung gelten die unten aufgeführten Rückerstattungsstornogebühren. Chalet Zur Rose Berwang empfiehlt Ihnen, eine Stornoversicherung abzuschließen.

• bis 4 Wochen vor Ankunftsdatum 50 % der gesamten Reisekosten;

• von 4 bis 2 Wochen vor Ankunft 80 % der gesamten Reisekosten;

• von 2 Wochen vor Ankunft bis Ankunftsdatum keine Rückerstattung, der Mieter ist für die gesamte Mietsumme verantwortlich.

Die Anzahlung von 35 % der gesamten Reisekosten wird bei Stornierung nicht erstattet.

Bei vorzeitigem Abreise oder späterer Ankunft als vereinbart ist der Vermieter berechtigt, den vollständig vereinbarten Preis zu verlangen.

4. Stornierung durch Chalet Zur Rose Berwang

4.1 Falls, jedoch unter Ausschluss der in Abschnitt 6 genannten Situation, Chalet Zur Rose gezwungen ist, die reservierte Unterkunft zu stornieren, wird der betreffende Mieter sofort darüber informiert und, falls möglich, mit einem Alternativangebot versehen. Wenn der Mieter dieses Alternativangebot nicht annimmt oder Chalet Zur Rose Berwang kein Alternativangebot machen kann, erstattet der Vermieter sofort den bereits vom Mieter gezahlten Betrag zurück.

Der Mieter hat kein weiteres Recht als die Rückforderung dieses Betrags.

4.2 Bei missbräuchlicher Nutzung der Unterkunft, rücksichtlosem, anstößigem oder sonst grob unangemessenem Verhalten, das das Zusammenleben mit anderen Gästen beeinträchtigt, ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt sofort zu beenden.

5. Haftung des Mieters

5.1 Während des Aufenthalts in der Unterkunft ist der Mieter vollständig für die gemietete Unterkunft, die Einrichtung und alle Gegenstände, die zur gemieteten Unterkunft gehören, verantwortlich. Etwaiger Schaden oder Verlust an oder in der Unterkunft, verursacht durch die Nutzer der Unterkunft oder anderswo in Chalet Zur Rose Berwang, muss sofort vollständig vom Mieter an den Vermieter erstattet werden. Chalet Zur Rose Berwang ist berechtigt, den Mieter weiterhin haftbar zu machen, wenn der verursachte Schaden nicht oder nicht ordnungsgemäß verrechnet bzw. die zu zahlenden Kosten nicht (vollständig) vom Mieter beglichen wurden. Alle damit verbundenen (Inkasso-)Kosten gehen vollständig zu Lasten des in der Reservierungsbestätigung genannten Mieters. Für Schäden und/oder Mängel, die nicht spätestens am Ankunftstag der Direktion von Chalet Zur Rose Berwang gemeldet werden, gilt die zuvor genannte Haftung des Mieters.

5.2 Die Wohnungen sind für eine maximale Belegung der auf unserer Website angegebenen Personenanzahl geeignet. Es ist daher nicht erlaubt, mit mehr Personen als in den Wohnungen angegeben zu übernachten und zu verweilen. Chalet Zur Rose ist berechtigt, den Zugang zur Unterkunft zu verweigern, wenn die Belegung mehr als die zulässige Personenanzahl überschreitet.

6. Haftung von Chalet Zur Rose Berwang

6.1 Chalet Zur Rose Berwang übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Schäden oder persönliche Verletzungen jeglicher Art.

6.2 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in der Beschreibung oder den Preisen der von Chalet Zur Rose Berwang angebotenen Unterkünfte verpflichten den Vermieter nicht. Für Zwischenänderungen von Daten, Preisen oder Druckfehlern kann Chalet Zur Rose Berwang keine Haftung übernehmen.

6.3 Die (Preis-)Informationen auf der Website sind maßgeblich. 

6.4 Chalet Zur Rose Berwang kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Naturgewalten, Naturkatastrophen, Kernkatastrophen, Anschläge, Streiks, Gewalttaten und den Kontakt mit einem Luftfahrzeug oder dessen Teilen entstehen.

6.5 Es kann vorkommen, dass in der Nähe der gemieteten Unterkunft Arbeiten durchgeführt werden. Für eventuelle Lärmbelästigungen oder andere Unannehmlichkeiten übernimmt Chalet Zur Rose Berwang keine Verantwortung.

6.6 Auf allen unseren Reservierungsvereinbarungen und darauf folgenden Vereinbarungen gilt österreichisches Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, werden von dem zuständigen Gericht entschieden.

6.7 Es erfolgt keine Rückerstattung der Reisekosten im Falle von „höherer Gewalt“, einschließlich, aber nicht ausschließlich, eines Schadensereignisses wie einer Naturkatastrophe, eines Anschlags, einer Epidemie, einer Bedrohung oder Gefahr für Sie während der Reise. Dies gilt auch, wenn die Infrastruktur dadurch so stark beeinträchtigt ist, dass die Reise vernünftigerweise nicht durchgeführt werden kann.